KONSULTATION-LIAISON IN DEN PFLEGEHEIMEN
Das Ziel der Konsultation-Liaison in den Pflegeheimen ist die Erbringung von spezialisierten Leistungen für Heimbewohner mit psychischen Störungen, wobei diese Leistungen gleichermassen bei dementiellen Erkrankungen wie auch bei nichtdementiellen Störungen wie Depressionen, Angststörungen, psychotischen Störungen, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen erbracht werden.
Die demographische Entwicklung, die durch eine Zunahme der älteren Bevölkerung gekennzeichnet ist, hat zur Folge, dass man in den Alterseinrichtungen immer mehr Personen antrifft, die unter psychischen Störungen leiden. Dies kann mitunter bedeutende Schwierigkeiten im Bereich der Pflege und Betreuung nach sich ziehen. Das Pflege- und Behandlungspersonal, das mit solchen Heimbewohnern konfrontiert ist, ist oftmals auf medizinisch-pflegerischen bzw. psychotherapeutischen Rat sowie auf Ad-hoc-Schulung durch Fachpersonen angewiesen.
Neben der ärztlichen Untersuchung von Patienten in Altersheimen bietet dieser Dienst des Bereichs Alterspsychiatrie und -psychotherapie des FNPG auch die Möglichkeit des Austausches zwischen unserem Fachpersonal und dem Arzt- und Pflegepersonal der Pflegeheime. Die Mehrheit der Alters- und Pflegeheime des Kantons Freiburg nutzen die Konsultation-Liaison des FNPG.