EINE MODERNE ORGANISATION

Bei der Konzeption des Organigramms des FNPG wurde darauf geachtet, dass es mit den Grundsätzen der Neuorganisation der Versorgung auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit, die die neue Institution im Kanton umzusetzen hat, im Einklang steht.

Die psychiatrische Versorgung beruht auf einer Matrixorganisation, in der die Berufe Autonomie geniessen und der interdisziplinären Arbeit zwischen der Ärzteschaft und den fachübergreifenden Betreuungsdiensten grosses Gewicht beigemessen wird.



Auf mikroorganisatorischer Ebene ist zu erwähnen, dass das Arzt- und Pflegepersonal den einzelnen Behandlungsketten zugeteilt ist, während die anderen fachübergreifenden Betreuungsdienste im Dienst aller drei Bereiche stehen. Ferner ist ein Teil der ärztlich-therapeutischen und sozialen Fachpersonen mobil und verrichtet seine tägliche Arbeit im Sinne der Behandlungskontinuität an mehreren Standorten des FNPG.

Das Organigramm verbindet sechs Ebenen:

  1. Die strategischen Entscheide und die Geschäftskontrolle. Es handelt sich um den Verwaltungsrat, in dem mehrere Vertreterinnen und Vertreter des FNPG mit beratender Stimme mitwirken, nämlich: der Generaldirektor, die Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren und zwei Personaldelegierte.

     
  2. Die Geschäftsführung und die Zuteilung der Budgetmittel. Es handelt sich um den Direktionsrat, dem unter dem Vorsitz des Generaldirektors die Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren sowie die Verantwortlichen der Verwaltungsabteilungen und der bereichsübergreifenden Dienste angehören.

     
  3. Die ärztliche Versorgung. Sie beruht auf den drei Bereichen, die von den Ärztlichen Direktoren geleitet werden. Letztere sind für die Organisation aller Behandlungen in ihrem jeweiligen Bereich und für die dort angewendeten Konzepte verantwortlich. Es handelt sich nicht um eine komplette hierarchische Vorrangstellung gegenüber den anderen Berufen, sondern um eine Verantwortlichkeit für deren Interventionen bei den Patienten, indem der letzte Entscheid in Behandlungsfragen bei den Ärztinnen und Ärzten liegt.

     
  4. Die Betreuungsdienste. Sie umfassen vor allem das Pflegepersonal, die Therapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter, Pädagogen, Beschäftigungstherapeuten und das medizinisch-technische Personal. Wie in der somatischen Medizin unterstehen die Betreuungsdienste in administrativen Fragen dem Generaldirektor. Für die Definition der Konzepte und ihre Anwendung in der Behandlung sind jedoch die Ärztlichen Direktionen zuständig.

     
  5. Die Hilfsdienste. Sie haben die Aufgabe, den Interventionsrahmen der direkten Akteure förderlich zu gestalten, indem sie indirekte Leistungen zu Gunsten der Patientinnen und Patienten erbringen. Die Hilfsdienste sind unter der Verantwortung der Generaldirektion für Hotellerie, Technik und Logistik zuständig.

     
  6. Die Verwaltungsdienste. Sie sorgen für die administrative Begleitung aller im Rahmen des FNPG erbrachten direkten und indirekten Leistungen. Die Verwaltungsdienste umfassen vielfältige Leistungen wie Personalwesen, Sicherheit, Rechnungswesen, Sekretariat, Finanzen, Controlling, Debitoren, Kassenverwaltung, Lehrlingsausbildung, Immobilienverwaltung, Verwaltung der Personalunterkunft, Qualitätsmanagement, Veröffentlichungen, EDV, Seelsorge, Kulturforum usw.

Eine moderne Organisation

  • Drei Versorgungsbereiche, unterstützt von fachübergreifenden Betreuungsdiensten,
  • Arzt- und Pflegepersonal, das den einzelnen Behandlungsketten zugeteilt ist,
  • fachübergreifende Betreuungsdienste im Dienst aller Bereiche,
  • mobile ärztlich-therapeutische und soziale Akteure, die an mehreren Standorten arbeiten, um die Behandlungskontinuität zu gewährleisten,
  • Zentralisierung der Logistik, der Finanzen und des Personalwesens am Standort des Stationären Behandlungszentrums.