ÄRZTLICHE DIREKTIONEN
Die drei ärztlichen Direktionen des FNPG wurden vom Verwaltungsrat ernannt und vom Staatsrat genehmigt.
Jeder der drei Bereiche des FNPG (Kinder und Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen) steht unter der Verantwortung einer Ärztlichen Direktorin oder eines Ärztlichen Direktors, die oder der die Behandlung der Patientinnen und Patienten global führt und supervidiert. Die ärztlichen Direktionen haben insbesondere den Auftrag, innerhalb ihres Bereichs spezialisierte Behandlungsketten zu entwickeln, mit dem Ziel, den Patientinnen und Patienten eine ganzheitliche und kontinuierliche Behandlung zu garantieren, die optimal auf ihre psychischen Beschwerden zugeschnitten ist.
Hauptaufgaben der ärztlichen Direktionen:
- ärztliche Leitung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Bereiche des FNPG und Qualitätssicherung in Bezug auf die diagnostischen Methoden, die Behandlungen und die Beziehungen zu den Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen;
- Förderung einer positiven Zusammenarbeit mit den Pflegeteams und allen fachübergreifenden Diensten des FNPG (psychologischer Dienst, Sozialdienst, Spezialtherapien und sozialpädagogischer Dienst);
- Überprüfung der Behandlungsmethoden hinsichtlich ihrer Aktualität und Wirtschaftlichkeit sowie hinsichtlich der Wahrung der Patientenrechte, der Subsidiarität der Behandlungsformen und der Patientensicherheit;
- Supervision, Beurteilung und Ausbildung der Ärzteschaft des jeweiligen Bereichs sowie Erteilung von Beförderungen;
- Ansprechpartner für die öffentlichen und privaten Partner des FNPG sein;
- Teilnahme an den Sitzungen des Direktionsrates und Wahrnehmung der damit verbundenen bereichsübergreifenden Aufgaben;
- alternierende Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrates des FNPG;
- Lehrtätigkeit in- und ausserhalb des FNPG insbesondere im Rahmen der Einführung des dritten Studienjahres Medizin an der Universität Freiburg.