Rechtliche Informationen
Datenschutzerklärung
Der Schutz von Personendaten und der Privatsphäre gehört zu den Grundwerten des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit (FNPG).
Das FNPG ist bestrebt, alle Informationen sorgfältig und verantwortungsbewusst zu bearbeiten und sie wenn nötig gemäss den geltenden Datenschutzvorschriften zu ändern oder zu berichtigen.
Diese Datenschutzerklärung richtet sich an alle Personen, die mit dem FNPG in Kontakt treten (z. B. Patientinnen und Patienten, Mitarbeitende, Lieferanten, Gesundheitsfachpersonen, Websitenutzende usw.), und informiert darüber, wie und zu welchen Zwecken das FNPG Personendaten erhebt, bearbeitet und verwendet.
Die folgenden Bestimmungen gelten für die Bearbeitung aller Personendaten, die das FNPG im Rahmen seiner vielfältigen Tätigkeit erhebt.
Lesen Sie diese Datenschutzerklärung aufmerksam durch und besuchen Sie diese Seite regelmässig, um sich über allfällige Änderungen zu informieren.
Gemäss Artikel 4 des Freiburger Gesetzes über den Datenschutz (SGF 17.1; DSchG), bedeuten folgende Ausdrücke:
a) Personendaten: alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen;
b) betroffene Person: natürliche oder juristische Person, über die Daten bearbeitet werden;
c) besonders schützenswerte Personendaten:
- Daten zu den religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten;
- Daten zur Gesundheit, zur Intimsphäre oder zur Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie;
- genetische Daten;
- biometrische Daten, mit denen eine natürliche Person eindeutig identifiziert wird;
- Daten zu Massnahmen der Sozialhilfe;
- Daten zu Betreibungen oder zu strafrechtlichen und administrativen Sanktionen.
d) Bearbeitung: jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere die Beschaffung, Speicherung, Aufbewahrung, Verwendung, Umarbeitung, Bekanntgabe, Verknüpfung, Auslagerung, Löschung, Archivierung und Vernichtung;
e) Abrufverfahren: ein automatisierter Datenbekanntgabemodus, bei dem die Empfängerin oder der Empfänger der Daten aufgrund einer Bewilligung des Verantwortlichen für die Bearbeitung selber und ohne vorherige Kontrolle über den Zeitpunkt und den Umfang der Bekanntgabe entscheidet;
Dem Gesetz können weitere Definitionen entnommen werden.
Das FNPG behält sich das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, wenn Gesetzesänderungen in Sachen Datenschutz und Privatsphäre vorliegen.
Die Inkraftsetzung solcher Änderungen erfolgt durch ihre Veröffentlichung auf der Website und über andere offizielle Kanäle des FNPG. Das FNPG bittet alle Adressaten dieser Erklärung, diese Seite regelmässig zu besuchen, um sich über Aktualisierungen zu informieren.
Letzte Aktualisierung am 18. April 2024.
Der Verantwortliche ist gemäss den Datenschutzvorschriften das FNPG, eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg administrativ zugewiesen ist und deren Sitz in Freiburg ist.
Das FNPG sammelt und bearbeitet im Rahmen seiner öffentlich-rechtlichen Aufträge und unter Beachtung der Datenschutzvorschriften verschiedene Arten von Personendaten, insbesondere:
A. Personendaten
Wenn Sie mit dem FNPG in Kontakt treten, wird man möglicherweise verschiedene Arten von Personendaten von Ihnen verlangen, z. B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, weitere Kontaktdaten, Versicherungsnummern (Krankenversicherung, AHV) und weitere persönliche Informationen. Das FNPG verwendet diese Personendaten, um seine Aufgabe der psychiatrischen Versorgung erfüllen zu können, konkret z. B., um die Patientinnen und Patienten sicher und richtig zu identifizieren und zu registrieren, mit ihnen kommunizieren zu können usw.
Das FNPG bearbeitet Personendaten auch im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Kündigung von Verträgen. Solche Daten können zusätzlich zu den obenerwähnten Daten auch Daten von juristischen Personen umfassen, z. B. Daten von Lieferanten.
B. Gesundheitsdaten
Informationen, die Patientinnen und Patienten im Rahmen ihrer Behandlung im FNPG der Ärztin oder dem Arzt erteilen, werden im informatisierten Patientendossier (DPI) gespeichert. Diese Dossiers können von allen Gesundheitsfachpersonen des FNPG, die sich um die betreffenden Patientinnen und Patienten kümmern, zu therapeutischen Zwecken eingesehen werden. Dies hat den Vorteil, dass die beteiligten Fachkräfte dieselben Informationen verwenden, was der Qualität der Behandlung dient. Das DPI kann nur von Fachkräften eingesehen werden, die aufgrund ihrer Funktion dazu berechtigt sind.
Gesundheitsdaten werden durch IT-Sicherheit und strenge Zugriffskontrollen besonders geschützt. Jeder Zugriff auf das DPI wird registriert und es werden Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass Patientendaten unter strikter Wahrung der Privatsphäre bearbeitet werden.
Das FNPG übermittelt die Informationen über den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten und die erbrachte Behandlung grundsätzlich der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausserhalb des FNPG oder – bei einer Verlegung – der Zieleinrichtung. Dies, sofern die Patientinnen und Patienten dies nicht ablehnen. Dies dient der Kontinuität der Behandlung nach dem Austritt aus dem FNPG.
Gesundheitsdaten zählen gemäss Datenschutzgesetz zu den besonders schützenswerten Personendaten und werden im FNPG sowohl IT-technisch als auch im Rahmen der Zugriffskontrolle besonders geschützt.
C. Nutzungsdaten und Cookies
Nutzungsdaten und Cookies sind z. B. der verwendete Browser, die Website, von der aus die Website des FNPG besucht wurde, die IP-Adresse der Nutzerin oder des Nutzers und das Betriebssystem des Geräts. Diese Informationen werden an sich nicht erhoben, um sie einer bestimmten oder bestimmbaren betroffenen Person zuzuordnen. Sie können aber Personendaten enthalten oder zur Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer der Website des FNPG oder anderer Anwendungen verwendet werden. In diesem Zusammenhang erhebt das FNPG in der Regel nur Personendaten, die erforderlich sind, um eine funktionsfähige Website mit benutzerfreundlichen Inhalten und Diensten bereitzustellen.
D. Audiovisuelle Daten
Das FNPG kann unter besonderen Umständen unter anderem zu Schulungszwecken Videoaufnahmen bestimmter Therapien machen. Dazu ist die Zustimmung der Patientin oder des Patienten zwingend erforderlich, was wiederum voraussetzt, dass sie oder er über das Verfahren, den Zweck und die Aufbewahrungsdauer der Videos informiert wurde.
E. Weitere besonders schützenswerte Daten
Zusätzlich zu den Gesundheitsdaten nach Buchstabe B dieses Kapitels kann das FNPG unter besonderen Umständen, z. B. bei der Erhebung der Anamnese, Kenntnis von weiteren besonders schützenswerten Personendaten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c DSchG erhalten, dies stets unter Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Das FNPG beschafft Personendaten vorzugsweise direkt bei den betroffenen Personen, und zwar bei der ersten Kontaktaufnahme. Je nach den Umständen erhebt und bearbeitet das FNPG Personendaten folgender Herkunftskategorien:
- Patientinnen und Patienten, deren Angehörige (z. B. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Nachkommen usw.), weitere Begleit- oder Kontaktpersonen der Patientinnen und Patienten;
- Mitarbeitende des FNPG und Personen, die sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben;
- Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten und Lernende;
- Lieferanten und weitere Partner;
- Krankenversicherungen und weitere Sozialversicherungen;
- Ärztinnen und Ärzte und weitere Gesundheitsdienstleister;
- Selbstständigerwerbende und gesetzliche Vertreter;
- Personen, die dem FNPG aus verschiedenen Gründen schreiben oder es kontaktieren;
- Behörden und weitere institutionelle Partner;
und jede natürliche oder juristische Person, über die das FNPG Daten bearbeitet.
Erhält das FNPG Personendaten nicht von der betroffenen Person selbst, sondern z. B. von Verwandten, Freunden, Bezugspersonen, gesetzlichen Vertretern oder anderen Gesundheitsdienstleistern, dann wird vermutet, dass die Person, die die Daten bereitstellt, gemäss den geltenden Vorschriften dazu berechtigt ist und dass die Daten korrekt sind.
A. Beschaffung bei der betroffenen Person selbst
Das FNPG erhebt Personendaten häufig direkt bei den betroffenen Personen. Zum Beispiel erteilen Nutzerinnen und Nutzer des FNPG diesem persönlich Informationen, wenn sie seine Zentren besuchen, anrufen, E-Mails senden oder Formulare ausfüllen. Meistens werden diese Daten freiwillig bekanntgegeben. Bestimmte Daten sind jedoch zwingend erforderlich, um die Dienste des FNPG beanspruchen zu können oder gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben zu entsprechen. In der Regel gibt das FNPG an, welche Informationen zwingend erforderlich sind, zum Beispiel durch den Hinweis auf Pflichtfelder in den Formularen.
Online-Bewerbungen
Die gleichen Grundsätze gelten, wenn jemand sich online auf eine Stellenanzeige bewirbt und dem FNPG dabei mit Bewerbungsformularen, die über die Website des FNPG oder des Kantons Freiburg erreichbar sind, Personendaten bekanntgibt. Diese Daten können im Zusammenhang mit offenen Stellen verwendet werden. Bewerbende werden aufgefordert, die vom System verlangten Informationen im Online-Formular anzugeben. Wenn in bestimmten Formularen Pflichtfelder vorhanden sind, bedeutet dies, dass diese Informationen für den Rekrutierungs- und Auswahlprozess zwingend erforderlich sind. Zu den bearbeiteten Personendaten zählen die Daten aus dem Lebenslauf, dem Bewerbungsschreiben, den Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen, die die Berufserfahrung belegen.
Personendaten werden nur so weit verwendet und bearbeitet, als es für die Zwecke der Rekrutierung, Auswahl und Beurteilung der Bewerbenden unbedingt erforderlich ist. Dies geschieht in einem geeigneten Verfahren.
Personendaten werden so lange aufbewahrt, als es zur Erfüllung der obenerwähnten Zwecke erforderlich ist. Bei der Rekrutierung werden die von den Bewerbenden übermittelten Personendaten in der Personalabteilung des FNPG und in der die Stelle ausschreibenden Abteilung aufbewahrt, um die Eignung der Bewerbung für die ausgeschriebene Stelle zu beurteilen – oder um ihre Eignung für eventuelle weitere Stellen zu beurteilen, sofern die Bewerbenden dem zugestimmt haben.
Werden Bewerbende angestellt, so legt die Personalabteilung mit den von ihnen erhaltenen Personendaten Personalakten an, um den Arbeitsvertrag zu erstellen und die personaltechnischen Aspekte des Arbeitsverhältnisses zu verwalten. Personendaten von Bewerbenden, die nicht angestellt werden, bleiben in der Regel höchstens sechs Monate lang im System gespeichert und werden danach gelöscht. Sie können länger aufbewahrt werden, wenn die betroffene Person zugestimmt hat, dass sie auch für künftige Stellen des FNPG verwendet und bearbeitet werden dürfen.
Bewerbende können sich registrieren, um regelmässig automatische Benachrichtigungen über Stellenanzeigen zu erhalten, die auf der Website des Kantons Freiburg veröffentlicht werden. Sie können dieses Abonnement jederzeit kündigen.
B. Beschaffung bei Dritten
Das FNPG kann Personendaten unter bestimmten Umständen auch von anderen als der betroffenen Person selbst erheben. Dies kann z. B. beim Abschluss von Verträgen mit Lieferanten der Fall sein.
Das FNPG kann Personendaten auch aus öffentlichen Quellen beschaffen (z. B. beim Betreibungsregister, Grundbuch oder Handelsregister, in den Medien, im Internet und in sozialen Medien). Dazu gehören insbesondere Daten, die das FNPG bei der Erstellung von Verträgen bearbeitet, und Daten aus Korrespondenz und Gesprächen mit Dritten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
A. Leistungen der Patientenversorgung
Das FNPG als psychiatrischer Allgemeinversorger des Kantons Freiburg erhebt, bearbeitet und verwahrt Personendaten zur Erfüllung seines Leistungsauftrags und zur Gewährleistung der soziopsychiatrischen Versorgung der Kantonsbevölkerung.
B. Bearbeitungszwecke
Das FNPG bearbeitet Personendaten im Einklang mit den Grundsätzen des DSchG zu folgenden Zwecken:
- Erbringung von Leistungen im Bereich der psychischen Gesundheit und von anderen Diensten, die für die Patientenversorgung erforderlich sind;
- Patientenadministration und administrative und rechnerische Abwicklung der erbrachten Leistungen (Empfang, Aufnahme, Terminvereinbarung, Sekretariat, Abrechnung);
- Personalwesen;
- Planung und Verwaltung der kantonalen Gesundheitsversorgung;
- medizinische Forschung; nehmen Patientinnen und Patienten an Forschungsprojekten teil, ist dazu ihre Einwilligung erforderlich; in Forschungsprojekten werden Personendaten stets anonymisiert bearbeitet;
- Ausbildung und Berufsbildung; in diesem Zusammenhang können befugte Studierende und Auszubildende Einsicht in Personendaten erhalten; diese werden vorgängig gebührend instruiert und für die Folgen einer unsachgemässen Datennutzung sensibilisiert;
- Qualitätssicherung und Gewährleistung der Patientensicherheit;
- Vorbereitung, Abschluss, Erfüllung und Verwaltung von Vertragsverhältnissen;
- Öffentlichkeitsarbeit und Gesundheitsförderung;
- anonyme Analyse von Verhalten und Präferenzen zur Leistungsverbesserung (Zufriedenheitsumfragen);
- Beurteilung von Berufsprofilen (Bewerbungen);
- sichere Verwaltung von Website und digitalen Technologien;
- Angebote und Dienstleistungen, die eine Registrierung erfordern;
- Sicherstellung der IT-Sicherheit und Missbrauchsprävention;
- Gesetzes- und Normen-Compliance;
- Risikomanagement;
- Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
C. Rechtlicher Rahmen
Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich das FNPG an folgende Vorschriften und Vorgaben: DSchG; Freiburger Gesetz über die Organisation der Pflege im Bereich psychische Gesundheit; Freiburger Gesundheitsgesetz; Leistungsaufträge des Kantons Freiburg; Bundesgesetz über den Datenschutz (bei privatrechtlicher Tätigkeit); und gegebenenfalls auch an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679). Die Anwendbarkeit dieser Vorschriften und Vorgaben ist von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängig.
Das FNPG bearbeitet Personendaten nach folgenden Grundsätzen:
- Die betroffene Person hat in die Bearbeitung eingewilligt.
- Die Bearbeitung ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe oder Pflicht erforderlich.
- Die Bearbeitung ist zur Vorbereitung, zum Abschluss, zur Verwaltung und zur Erfüllung von Verträgen erforderlich.
- Die Bearbeitung ist zur Verwirklichung berechtigter Interessen des FNPG oder beauftragter Dritter erforderlich.
- Die Bearbeitung ist zur Erfüllung öffentlicher Belange oder gesetzlicher Aufgaben erforderlich, die dem FNPG übertragen wurde.
- Die Bearbeitung ist nach EWR-Recht oder dem Recht eines Mitgliedstaates vorgeschrieben oder zulässig.
- Die Bearbeitung ist zur Wahrung wesentlicher Interessen der betroffenen Person oder Dritter nötig.
- Die Sicherheit der Personendaten wird gewährleistet.
A. Im Kanton Freiburg und in der Schweiz
Personendaten werden unter Umständen nicht nur dem Gesundheitspersonal des FNPG bekanntgegeben, sondern auch Fachpersonen anderer Berufe und Stellen, die eng mit dem FNPG zusammenarbeiten, z. B. Kranken- und Sozialversicherungen und bestimmten Ämtern. Solche Bekanntgaben erfolgen im Interesse der Patientenversorgung, im Einklang mit den Datenschutzvorschriften und anwendbaren Gesetzen und nur an Empfänger, die sich an strenge Sicherheitsstandards halten. Patientendaten werden z. B. bekanntgegeben, soweit dies für die Fallverfolgung, die Leistungsabrechnung oder die Behandlung von Versicherungsfragen erforderlich ist.
Das FNPG kann Personendaten im Rahmen seiner Tätigkeiten und Bearbeitungszwecke an Empfänger folgender Kategorien bekanntgeben, wobei dies stets im Einklang mit den Grundsätzen des Arzt- und Berufsgeheimnisses geschieht:
- öffentliche und private medizinische Leistungserbringer;
- Kranken- und andere Sozialversicherungen und weitere Dritte, soweit gesetzlich vorgeschrieben;
- Dienstleister, die mit dem FNPG zusammenarbeiten und als eigenständige Bearbeitungsverantwortliche oder Auftragsbearbeiter handeln;
- Anbieter der Informations- und Kommunikationstechnologie, soweit dies zur Organisation, Planung, Umsetzung und Durchführung der Tätigkeit des FNPG erforderlich ist;
- weitere Akteure, bei denen eine gesetzliche Bekanntgabepflicht vorliegt oder bei deren Anfragen eine besondere Genehmigung einzuholen ist (z. B. Justiz- und Polizeibehörden, Aufsichtsbehörden usw.).
Diese Kategorien erhalten Zugang zu Personendaten, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben und zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
B. Bekanntgabe ins Ausland
Das FNPG verwaltet und speichert Personendaten ausschliesslich in eigenen Datenzentren im Kanton Freiburg. Es finden keine Datenbekanntgaben ins Ausland statt.
A. Website des FNPG: Cookies und ähnliche Technologien
Auf der Website des FNPG werden grundsätzlich nur Daten erfasst, die erforderlich sind, um der Nutzerin oder dem Nutzer eine funktionale Website mit benutzerfreundlichen Inhalten und Diensten bereitzustellen. Die Verwendung dieser Daten ist in den Internet-Kommunikationsprotokollen vorgesehen und kann bezwecken, die Website an Präferenzen anzupassen; dazu können Navigationsdaten, Cookies und andere ähnliche Techniken eingesetzt werden.
Diese Daten können zu folgenden Zwecken verwendet werden:
- die Website auf dem Gerät richtig anzeigen;
- die dauerhafte Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur des FNPG und der Technologie der Website gewährleisten;
- den Inhalt der Website verbessern und optimieren;
- die Spur einer Nutzerin oder eines Nutzers anlässlich einer Website-Sitzung behalten;
- den Strafverfolgungsbehörden bei Cyberangriffen ermittlungsrelevante Informationen erteilen.
Die erhobenen Daten werden nur zu diesen Zwecken bearbeitet und werden anschliessend gelöscht oder anonymisiert. Die technischen Daten, die das FNPG erhebt, und die Cookies, die es verwendet, enthalten in der Regel keine Personendaten.
B. Soziale Medien
Das FNPG ist in sozialen Medien und auch auf Plattformen, die von Dritten betrieben werden, präsent. Auch hier kann das FNPG Nutzerdaten erfassen und bearbeiten. Die Nutzerdaten können dem FNPG von den Nutzerinnen und Nutzern selbst übermittelt werden (z. B., wenn sie mit dem FNPG kommunizieren oder seine Inhalte kommentieren) oder von der betreffenden Plattform.
Die Betreiber solcher Plattformen können die Nutzung ihrer Plattform analysieren und diese Daten mit weiteren Daten, die sie gesammelt haben, bearbeiten, dies auch für eigene Bedürfnisse (z. B. Marketing und Marktanalyse, Verwaltung ihrer Plattformen). Dabei handeln sie in eigener Verantwortung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Datenschutzerklärungen der betreffenden Plattform. Bestimmte Plattformbetreiber können ihren Sitz im Ausland haben.
A. Datenschutz
Das FNPG trifft technische und organisatorische Massnahmen zur Sicherheit der Personendaten, zu ihrem Schutz vor unbefugter oder unrechtmässiger Bearbeitung, vor Verlust, unbeabsichtigter Änderung oder Offenlegung und unbefugtem Zugriff. Es tut dies, soweit die Art und das Management des jeweiligen Risikos dies zulassen. Die Sicherheitsmassnahmen stützen sich auf zeitgemässe Technologien und international anerkannte Standards.
Das FNPG trifft technische Massnahmen wie Verschlüsselung, Anonymisierung, Pseudonymisierung, Aufzeichnung der Handlungen, passwortgestützte Zugriffskontrolle und Datensicherung. Die organisatorischen Massnahmen dagegen umfassen in der Regel Geheimhaltungsabreden, interne Richtlinien und Verfahren, gezielte Schulungen und regelmässige Kontrollen.
B. Schutz der Privatsphäre
Das FNPG anerkennt, dass der Schutz der Privatsphäre weit über den reinen Datenschutz hinausgeht. In den Strukturen des FNPG ist der Schutz der Privat- und Intimsphäre jeder und jedes Einzelnen ein zentrales Anliegen. Das FNPG ist nicht nur für den Schutz der Patientinnen und Patienten verantwortlich, sondern auch für den Schutz von Mitarbeitenden, Besucherinnen und Besuchern und allen Personen, die in seinen Räumen interagieren.
Der Schutz der Privatsphäre umfasst nicht nur den Schutz von Personendaten, sondern auch den Schutz vor physischer Einmischung wie unbefugten Bild-, Film- oder Tonaufzeichnungen. In den Räumen des FNPG ist jedes Verhalten untersagt, das die Privatsphäre verletzen könnte, insbesondere Fotografieren, Video- und Tonaufnahmen, unabhängig vom verwendeten Gerät, sei es ein Handy, ein Fotoapparat oder ein anderes elektronisches Gerät.
Die Zentren des FNPG sind in erster Linie Behandlungsorte. Somit hat jedes Individuum das Recht, sich sicher, respektiert und geschützt zu fühlen. Jedes Verhalten, das die Würde, Intimität oder Persönlichkeit einer Person verletzen könnte, ist strikt verboten. Dies betrifft auch Nachrichten in sozialen Medien.
In den Räumen des FNPG trägt der Schutz der Privatsphäre massgeblich zu einer sicheren und wohlwollenden Umgebung bei. Kommt es zu Situationen, die den Reglementen des FNPG widersprechen, dürfen Mitarbeitende geeignete Massnahmen treffen, damit der Respekt und die Sicherheit gewahrt werden. Alle sind gehalten, zur Aufrechterhaltung eines friedlichen Klimas in der Einrichtung beizutragen.
Jede betroffene Person kann gemäss DSchG in Bezug auf die Bearbeitung ihrer Personendaten:
- Auskunft verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden (Auskunftsrecht);
- die Aktualisierung/Änderung/Berichtigung ihrer unrichtigen oder unvollständigen Personendaten verlangen (Recht auf Berichtigung);
- die Löschung ihrer Personendaten verlangen (Recht auf Löschung);
- die Einschränkung der Bearbeitung ihrer Personendaten verlangen, wenn die Bearbeitung nicht (mehr) notwendig ist (Recht auf Einschränkung);
die Herausgabe ihrer Personendaten in einem gängigen elektronischen Format verlangen (Recht auf Übertragbarkeit bzw. Herausgabe); - ihre Einwilligung widerrufen, wenn die Bearbeitung auf ihrer Einwilligung beruht (Widerrufsrecht);
- gegen die Übermittlung/Bekanntgabe ihrer Personendaten Einsprache erheben (Recht auf Einsprache).
Die Ausübung dieser Rechte kann in gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden (z. B. bei Zweifeln an der Identität der gesuchstellenden Person; wenn die Ausübung die Rechte anderer Personen beeinträchtigen könnte; zur Wahrung schutzwürdiger Interessen; oder einfach zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten).
Zur Ausübung dieser Rechte ist ein schriftliches Gesuch erforderlich. Bei der Beantwortung solcher Gesuche kann das FNPG geeignete Massnahmen zur Identifizierung der gesuchstellenden Person treffen (z. B. wenn nötig eine Kopie eines Identitätsdokuments verlangen), wobei die gesuchstellende Person zu kooperieren hat. Die Informationen werden gemäss DSchG in der Regel kostenlos herausgegeben, doch können Gebühren erhoben werden, wenn ein unverhältnismässiger Aufwand nötig ist.
Bei Zweifeln oder Fragen zur Ausübung Ihrer Rechte oder zum Inhalt dieser Erklärung kontaktieren Sie das FNPG (siehe die Kontaktangaben weiter unten). Wenn Sie im EWR wohnhaft sind, können Sie sich auch an die Datenschutzbehörden Ihres Landes wenden. Eine Liste dieser Behörden finden Sie hier: https://edpb.europa.eu/about-edpb/about-edpb/members_de
Das FNPG bewahrt Personendaten grundsätzlich nur so lange auf, als dies zur Erfüllung des Zwecks, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist. Eine längere Aufbewahrung kann erforderlich sein zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten), vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen (z. B. zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen).
Bei der Bearbeitung von Personendaten beachtet das FNPG grundsätzlich folgende Regeln und Bestimmungen:
- Personendaten im Zusammenhang mit einem Vertrag (einschliesslich Geschäftsunterlagen und Kommunikationen) werden während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Vertrags zehn weitere Jahre aufbewahrt, es sei denn, im Einzelfall gälte eine kürzere oder längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder die Aufbewahrung wäre aus Beweisgründen oder aus einem anderen legitimen Grund gemäss den geltenden Vorschriften erforderlich.
- Für Daten in Personalakten, Lohnausweise und Arbeitszeitbescheinigungen beträgt die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre. Unfallversicherungsrechtlich relevante Daten wie Unfallmeldungen, Taggeldabrechnungen, Korrespondenz mit der Versicherung über die Kostenübernahme usw. müssen dagegen ungeachtet der Art des Datenträgers (Papier oder elektronisch) lebenslang aufbewahrt werden.
- Medizinische Daten (besonderer Schutz) müssen mindestens 20 Jahre aufbewahrt werden.
Im Allgemeinen bearbeitet das FNPG Personendaten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, der Verhältnismässigkeit und der Minimierung nur so lange, als es zur Zweckerfüllung erforderlich ist.
Personendaten werden am Ende der Aufbewahrungsfrist gelöscht oder vollständig anonymisiert, sofern keine anderslautenden gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten oder keine entgegengesetzten technischen Gründe oder Sicherheitsgründe bestehen.
Für allgemeine Fragen betreffend den Datenschutz kann der Verantwortliche über die folgende E-Mail-Adresse kontaktiert werden: rfsm [at] rfsm.ch (rfsm[at]rfsm[dot]ch).
Zur Ausübung von Rechten und insbesondere zur Ausübung des Rechts auf Einsicht in das Patientendossier ist eine Kopie Ihres Ausweisdokuments erforderlich.
Stellen Sie Ihr Gesuch per Post an folgende Adresse:
Réseau fribourgeois de santé mentale
Service médical
L'Hôpital 140
1633 Marsens
Oder füllen Sie das folgende Formular aus (https://www.rfsm.ch/sites/default/files/2024-01/RFSM-Gesuch-fuer-Patienten.pdf) und senden Sie es an die folgende E-Mail-Adresse: servicemedical [at] rfsm.ch (servicemedical[at]rfsm[dot]ch).
Bei der Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Gesuchen kann das FNPG aus Sicherheitsgründen geeignete Massnahmen treffen, um die Identität der betroffenen Person vorgängig zu überprüfen.