Psychologische Abteilung
Die Psychologinnen und Psychologen des FNPG bieten psychologische Tests zur Abklärung und Diagnostik sowie psychotherapeutische Unterstützung an, die auf die jeweilige Patientengruppe und den Behandlungskontext abgestimmt ist. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen – in ambulanten Sprechstunden, auf den Stationen und in den Tageskliniken sowie im Rahmen der Konsiliar- und Liaisonarbeit in anderen Einrichtungen. Die Abteilung ist zudem in den Gefängnissen tätig.
Je nach Anliegen bietet die psychologische Abteilung Einzel-, Paar- und Familientherapien sowie therapeutische Gruppen an. Diese Angebote richten sich sowohl an die betroffenen Personen als auch an ihr Umfeld. Darüber hinaus sind die Psychologinnen und Psychologen in der Forschung und in der internen Weiterbildung engagiert, bieten Unterstützung und Supervision für Fachpersonen an und beteiligen sich an der Ausbildung von Psychologiestudierenden sowie von Psychologinnen und Psychologen in Weiterbildung in Psychotherapie oder Neuropsychologie.
Das Handeln der Abteilung beruht auf Respekt gegenüber jeder Person und ihrem Umfeld. Die Psychologinnen und Psychologen begegnen jedem Menschen in seiner Einzigartigkeit und achten die Vielfalt menschlicher Ausdrucksformen. Die Abteilung richtet sich nach der Berufsordnung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP; www.psychologie.ch).
Die Abteilung ist als fester Bestandteil des interprofessionellen Behandlungsteams sowohl in die Diagnosestellung als auch in die Behandlung eingebunden, indem sie nach psychologischen Abklärungen eine individuell abgestimmte psychotherapeutische Begleitung anbietet. Zurzeit umfasst die Abteilung rund fünfzig Psychologinnen und Psychologen, die an den verschiedenen Standorten des FNPG tätig sind.
Die Abteilung arbeitet eng mit verschiedenen Partnern des FNPG zusammen – etwa mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, der Spitex, Sozialarbeitenden, Beistandspersonen, Lehrpersonen, sozialpädagogischen Einrichtungen, Schuldiensten und dem Jugendamt. Zudem erstellt sie Berichte und Gutachten für Kranken-, Erwerbsausfall-, Invaliden- und weitere Versicherungen sowie für das Zentrum für forensische Psychiatrie des FNPG.
Die Psychologinnen und Psychologen der Abteilung verfügen über einen in der Schweiz anerkannten Hochschulabschluss (Master, Lizentiat oder Diplom) in Psychologie, einige auch über ein Doktorat. Die Berufsbezeichnung Psychologin/Psychologe ist seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) im Jahr 2013 gesetzlich geschützt. Die meisten Mitarbeitenden sind eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder befinden sich in entsprechender Weiterbildung. In der Abteilung sind zudem Fachpsychologinnen und Fachpsychologen (FSP) für verschiedene Spezialgebiete tätig – unter anderem für Neuropsychologie, Kinder- und Jugendpsychologie, Rechtspsychologie, Notfallpsychologie, Gerontopsychologie und Psychoonkologie.