Psychologische Abteilung
Die psychologische Abteilung des FNPG kümmert sich um die testpsychologische Abklärung und Diagnostik und um die psychotherapeutische Betreuung verschiedener Patientenpopulationen in unterschiedlichen Settings. Das Angebot umfasst Leistungen für Kinder und Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen in ambulanten Sprechstunden, auf den Stationen, in den Tageskliniken, in Gefängnissen und in der Form der Konsultation-Liaison in weiteren Einrichtungen.
Das Angebot der Abteilung umfasst je nach Problematik Einzel-, Paar- und Familienpsychotherapien, Unterstützungs- und Supervisionsleistungen sowie therapeutische Gruppen. Diese Leistungen richten sich sowohl an die leidende Person als auch an ihr Umfeld. Die Abteilung betätigt sich auch in der Forschung, in der internen Fortbildung und in der Betreuung und Ausbildung von Psychologiestudierenden sowie Psychologinnen und Psychologen in psychotherapeutischer oder neuropsychologischer Weiterbildung.
Die Abteilung achtet in ihrem Vorgehen die Person und ihr Umfeld, die Einzigartigkeit der Person und die Vielfalt ihres Verhaltens und lehnt sich an die Berufsordnung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP; www.psychologie.ch).
Die Abteilung ist integraler Bestandteil des interprofessionellen Behandlungsteams. Sie beteiligt sich aktiv an der Diagnosestellung und an der Betreuung. Nach der Abklärung bietet sie eine Betreuung an, die auf die Situation jeder Patientin und jedes Patienten zugeschnitten ist. Gegenwärtig zählt die Abteilung rund fünfzig Psychologinnen und Psychologen, die an den verschiedenen Standorten des FNPG tätig sind.
Die Abteilung arbeitet auch mit den Partnern des FNPG zusammen, z. B. mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, der Spitex, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Beistandspersonen, Lehrpersonen, sozialpädagogischen Institutionen, den Schuldiensten, dem Jugendamt usw. Sie verfasst Berichte für die Kranken-, Erwerbsausfall-, Invaliden- und weitere Versicherungen sowie Gutachten für das Zentrum für forensische Psychiatrie des FNPG.
Alle unsere Psychologinnen und Psychologen verfügen über einen in der Schweiz anerkannten Hochschulabschluss (Master, Lizentiat oder Diplom) in Psychologie. Einige haben auch ein Doktorat. Seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) im Jahr 2013 ist die Berufsbezeichnung Psychologin/Psychologe geschützt. Die meisten unserer Psychologinnen und Psychologen tragen den Titel eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin oder eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut oder sind dabei, diesen Titel zu erlangen. Die Abteilung zählt auch Fachpsychologinnen und Fachpsychologen (FSP) für Neuropsychologie, für Kinder- und Jugendpsychologie und für Rechtspsychologie. Einige unserer Psychologinnen und Psychologen haben auch FSP-Zusatzqualifikationen in Notfallpsychologie, Gerontopsychologie oder Psychoonkologie.